Alle Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klassen A und B haben die Mehrphasenausbildung zu absolvieren. Das heißt nach der Grundausbildung in der Fahrschule und bestandener Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt. Innerhalb von 12 bzw. 14 Monaten sind die angeführten Module zu absolvieren. Wird die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum nicht durchgeführt, wirst Du schriftlich vom zentralen Führerscheinregister dazu aufgefordert. Nun hast Du vier Monate Zeit die fehlenden Module nachzuholen, ansonsten wird Deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Falls Du nach weiteren vier Monaten die zweite Ausbildungsphase noch immer nicht vollendet hast, wird Dir bis zum Zeitpunkt der Absolvierung die Lenkberechtigung entzogen.
Klasse A:
Klasse B:
L 17: