Fahrschule STIPEK - leichter geht's nicht!
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Lenkberechtigung der Klasse F

Mindestalter:

Für die Lenkberechtigung der Klasse F ist in Österreich ein Mindestalter von 16 Jahre (für landwirtschaftliche Fahrzeuge) vorgesehen. Die Ausbildung kannst Du aber bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.

Berechtigungsumfang der Klasse F:

  • Zugmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
  • Motorkarren (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
  • Transportkarren (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
  • Sonderkraftfahrzeuge

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